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1. Unnötigen motorisierten Verkehr vermeiden
Unnötiger motorisierter Verkehr wird nur dann vermieden, wenn die Infrastruktur für Alternativen stimmt. Ein Großteil des Verkehrs
in Falkensee ist innerörtlicher Verkehr. Mehr Wege könnte man - wie es früher in Falkensee üblich war - auch per Fahrrad
zurücklegen. Ein gut ausgebautes und lückenloses Netz von sicheren Fahrradwegen ist hierfür auf Dauer die Grundvoraussetzung. Es ist
sehr zu begrüßen, dass schon einige Fahrradwege gebaut wurden. Zu viele von ihnen sind aber nur Bruchstücke. Die Beschilderung des
Fahrradweges nach Spandau führt direkt in einen Acker, an dem keine Hinweisschilder mehr zu finden sind.
Die Schulwegesicherheit ist an vielen Stellen mangelhaft. Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept. Nicht alle Hauptverkehrsstraßen
brauchen beidseitige Fahrradwege, wenn Alternativrouten über parallel verlaufende ausgebaute ruhige Anliegerstraßen ausgewiesen
werden. Die Umwidmung in anliegerfreie Fahrradstraßen kann in bestimmten Abschnitten sinnvoll sein. Lückenschlüsse im
Fahrradwegenetz sollten an viel befahrenen Straßen, die über plötzlich endende Fahrradwege verfügen, höchste Priorität bekommen.
Die SVV sollte darüber beraten, welcher Anteil der Mittel zum Ausbau von Verkehrswegen für Fahrräder ausgegeben werden sollte,
allein schon aus Gründen der Schulwegsicherheit. Wenn die Stadt Falkensee sich als familienfreundliche Stadt bezeichnen will, muss
sie auch entsprechend handeln.
2. Durch bauliche Maßnahmen vermeiden, dass Verkehr von Hauptverkehrsstraßen auf Anliegerstraßen verlagert wird
Es gibt in Falkensee Hauptverkehrsstraßen und Anliegerstraßen. Letztere sollen nach Satzung der Stadt überwiegend dem
Anliegerverkehr dienen. Das ist ein sinnvoller Ansatz, der konsequenter in der Realität verwirklicht werden sollte, unter stärkerer
Berücksichtigung der Grundsätze des zuständigen Ministeriums. Zur "Planung und Gestaltung von Gemeindestraßen" schreibt das
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung im Februar 2008: "In Netzen, die von vielen Autos benutzt werden, die dort eigentlich
gar nicht fahren müssen (vor allem zu beobachten in Netzen zwischen Hauptverkehrsstraßen), sollte ein Maßnahmenplan erarbeitet
werden, in dem die Möglichkeiten festgelegt werden, durch die der „Schleichverkehr“ weitgehend unterbunden werden kann. Dabei können
die Maßnahmen nach und nach eingerichtet werden; auf diese Weise kann auch kontrolliert werden, wie sich einzelne Maßnahmen
auswirken."
Ein derartiger Maßnahmenplan sollte für Falkensee gebietsweise erarbeitet werden, angefangen mit den Gebieten, wo der größte
Handlungsbedarf besteht. Denn Schleichverkehr über Anliegerstraßen entlastet die Hauptverkehrsstraßen nicht wahrnehmbar, kann
Anliegerstraßen aber massiv belasten. Es ist leider nicht zu vermeiden, dass Hauptverkehrsstraßen lärmbelastet sind. Es kann aber
vermieden werden, dass Anliegerstraßen lärmbelastet werden, indem man wirksame bauliche Maßnahmen ergreift. Der
Gemeindestraßen-Leitfaden des Landes Brandenburg sieht vor, dass der Durchgangsverkehr in Wohngebieten durch bauliche Maßnahmen wie
Diagonalsperren oder ähnliches unterbunden werden sollte, wenn dieser ein ruhiges Wohnen nicht mehr zulässt: "Unterbrechungen sollen
so gestaltet werden, dass Fahrradverkehr möglichst bleibt. Ein Überfahren für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge, z.B. durch
verschließbare Steckpfosten oder Schranken, ist sicherzustellen".
Nach § 4 (6) Zi. 1 der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Falkensee" gelten als
Anliegerstraßen "Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen
Grundstücke dienen". Die Stadt sollte Straßen, die als Anliegerstraßen ausgebaut wurden, jetzt aber nach eigener Satzung keine
Anliegerstraßen mehr sind weil sie überwiegend von Durchgangsverkehr benutzt werden, durch geeignete Maßnahmen wieder in den
satzungsgemäßen Zustand einer Anliegerstraße zurück versetzen.
3. Die "Verordnung über die Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee" konsequent umsetzen
Die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee vom 28. März 2007" ist gut durchdacht.
Leider ist sie weitgehend unbekannt und wird nicht konsequent umgesetzt. § 2 Absatz 1 regelt die Nachtruhe: "Von 22:00 – 07:00 Uhr
werktags (Mo.-Fr.) und am Samstag und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten und Lärmbelästigungen verboten, die
andere in ihrer Nachtruhe stören." § 5 regelt die Benutzung von Tongeräten: "Tongeräte, insbesondere Lautsprecher,
Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, dürfen nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, die geeignet ist,
dass andere unbeteiligte Personen dadurch in ihrer Ruhe nicht belästigt werden. Insbesondere ist nach 22:00 Uhr die Lautstärke der
Geräte auf Zimmerlautstärke einzustellen."
Das ist eine sinnvolle Regelung zur Begrenzung von Beschallungsbelästigung. Die Verordnung gilt auch für Autos, die durch Falkensee
fahren. Anwohner und Autofahrer sollten durch geeignete Maßnahmen verstärkt darauf hingewiesen werden.
Die Interessengemeinschaft Ruhiges Falkensee
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